| Neuverpachtung des Campingplatzes „Am Salmenfang“ |
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Pressemitteilung des Ortsvereins der SPD Rheinbreitbach
Neuverpachtung des Campingplatzes „Am Salmenfang“
Zum Beschluß des Ortsgemeinderates Rheinbreitbach vom 22. März 2010, der Bewerbung des Ehepaares Bertram um die Fortführung des Campingplatzes am Rhein zu erteilen, erkläre ich im Namen des SPD-Ortsvereins Rheinbreitbach:
Alexander Klinger wird den Rheinbreitbachern als Betreiber des Campingplatzes auf dem Salmenfang nicht minder als seinen langjährigen treuen Besuchern in guter Erinnerung bleiben. Für ihn musste, nachdem er mit Rücksicht auf sein hohes Alter seinen Pachtvertrag mit der Ortsgemeinde gekündigt hatte, rasch ein Nachfolger gefunden werden. Die ersten Interessenten hatten sich schon im Herbst gemeldet, aus Rechtsgründen musste die Gemeinde aber die Neuvergabe ausschreiben. Die SPD freut sich, dass es gelungen ist, für den Campingplatz eine gute Lösung zu finden. Diese gibt sowohl den Campern für die neue Saison die Garantie für den Verbleib in Rheinbreitbach, sie ermöglicht es aber auch den Rheinbreitbachern, wie in früheren Jahren das Ereignis „Rhein in Flammen“ aus dem Parkett zu erleben. Die Entscheidung stand deshalb unter Zeitdruck. Umso mehr hat das Verhalten der CDU-Fraktion verwundert, hatte sie doch dem Bürgermeister nach seiner Wahl im Juni 2009 konstruktive Zusammenarbeit zugesichert. Verfolgt man deren Bemühen, die Ratsentscheidung durch ein langwieriges Verwaltungsverfahren in die Länge zu ziehen, so ist nach weniger als Jahresfrist nur noch wenig davon zu merken.
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion hatte mit einer Fülle von Fragen zu Beginn der letzten Ratssitzung eine Debatte in öffentlicher Sitzung über die vorliegenden Angebote und eine Konzeption des Rates für den künftigen Betrieb des Campingplatzes gewünscht. Das zwinge zur Vertagung des Beschlusses. Bürgermeister Karsten Fehr hatte dies abgelehnt. Verfolgt man die Presseberichterstattung über diese Sitzung, so kann sich dem unbefangenen Beobachter der Eindruck aufdrängen, dies sei aus Nickligkeit geschehen. Nach der Geschäftsordnung des OG-Rates Rheinbreitbach - einstimmig von allen einschließlich der CDU-Ratsmitglieder beschlossen - muss eine Anfrage an die Verwaltung innerhalb einer Frist von 3 Arbeitstagen vor dem Sitzungstag dem Bürgermeister vorgelegt worden sein, wenn er sie in der Ratssitzung beantworten soll. Schon gar nicht ist der Bürgermeister verpflichtet, eine mehrseitige, ihm erst in der Ratssitzung vorgelesene Anfrage aus dem Stegreif zu beantworten. Leider wurde das für einen unbefangenen Leser der Presseberichter über die Ratssitzung keineswegs deutlich.
Rheinbreitbach, am 25. 3. 2010 Klaus-Henning Rosen, Rheinblickstraße 40, 53619 Rheinbreitbach Sprecher des Ortsvereins der SPD V.S.i.d.P
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